„Lizenz zum Blitzen“ für Gemeinden
Bisher waren für die Geschwindigkeitskontrollen des fließenden Verkehrs überwiegend die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Neuen Informationen zufolge sollen zukünftig aber auch Gemeinden ab 10000 Einwohnern befugt sein, die entsprechende mobile oder stationäre Kontrolltechnik auf ihren Gemeindestraßen aufzubauen und zu nutzen. Nur Bundes- und Staatsstraßen bleiben für die kommunalen Geschwindigkeitsüberwacher tabu. Tritt die Verordnung wie geplant in Kraft, werden ab dem nächsten Jahr insgesamt 63 sächsische Kommunen erstmals die neue „Lizenz zum Blitzen“ nutzen können. Sachsens Autofahrern würden dann auf den Straßen des Freistaates in Zukunft deutlich mehr Geschwindigkeitskontrollen drohen - so soll sieht es eine Verordnung vor, die das Innenministerium erarbeitet hat. Wie viele Gemeinden in Zukunft auf die neue Kontrollmöglichkeit zurückgreifen werden, dürfte vom Geld abhängen. Weil die entsprechenden Anlagen bis zu 100000 Euro kosten, rentiert sich deren Einsatz nicht überall. Geprüft wird deshalb, ob sich Kommunen auch zu „Blitzer-Gemeinschaften“ zusammenschließen können, um sich dann gemeinsam die teure Technik anzuschaffen. Außerdem soll es künftig für sie möglich sein, die Radaranlagen lediglich zu mieten. Im Zweifelsfall dürften sich die Bürgermeister aber meist für die neue Überwachungstechnik entscheiden. Schließlich sorgen Autofahrer, die zu schnell unterwegs sind, für gute Einnahmen. Zuletzt flossen in nur einem Jahr Bußgelder in Höhe von 54,5 Millionen Euro in die Kassen der Landkreise und kreisfreien Städte – den größten Teil zahlten ertappte Raser.
